Olympiaüber alles. Am liebsten würde ich die nächsten 14 Tage Urlaub nehmen und die TV-Übertragungen komplett sehen, ich liebe nun mal große sportliche Events wie Fußball-WM oder Olympia. Letzte Nacht der Eisschnelllauf über 3000 Meter der Damen war auch hochgradig spannend, danach noch die Entscheidung in der nordischen Kombination, wann kann man sonst solche Wettkämpfe in dieser epischen Breite sehen?! Außer am Wochenende vielleicht, aber Olympia ist schon ein Unterschied und es macht einfach Spaß.
Mit Verlaub, dieses Urteil ist Schwachsinn pur und realitätsfremd:
Betrachten heißt besitzen. Keine Frage, Kinderpo... ist pervers und ekelhaft, wer sich das bewusst ansieht, ist ein Schwein und gehört gnadenlos bestraft. Aber dieses Urteil kann man schließlich übertragen, was ist z. B. mit Seiten mit MP3-/Software-Downloads oder braunem Inhalt?! Mache ich mich schon strafbar, wenn dort vorbei surfe? Was ist mit den ganzen Pop-Ups, die auf vielen Webseiten ungefragt kommen?! Wenn da ein Pop-Up mit strafbarem Inhalt kommt (ohne, dass ich aktiv werde!), bin ich ab jetzt fällig? Was ist, wenn mir ein Kumpel einen Link per E-Mail schickt (So in der Art: Schau mal rein, ist geil) und ich klicke den nichtsahnend an, schon strafbar? Wie soll ich eine Webseite mit strafbarem Inhalt bei den Behörden melden, wenn ich mich schon mit der Betrachtung strafbar gemacht habe (und ohne Anschauen macht eine Meldung keinen Sinn bzw. ist nicht möglich)?! Aber da das Urteil aus HH kommt, wundert mich nichts. Die haben sich schon des öfteren mit fragwürdigen Urteilen hervor getan. Ein Grundsatzurteil ist das nicht, sondern eher kontraproduktiv.
Schluss, Snowboard lockt
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Ralf